Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bestellungen bis 10:45 Uhr können bereits Mittags ab 12:45 Uhr abgeholt werden oder später am gleichen Tag (Beachten Sie unsere Mittagspause von 13 Uhr bis 14:30 Uhr). Bestellungen bis 13 Uhr können ab 16:30 Uhr abgeholt werden und Bestellungen bis 16 Uhr können noch am gleichen Tag ab 18 Uhr abgeholt werden. Bestellungen nach 16 Uhr sind am nächsten Werktag ab 10 Uhr abholbereit.
Sofern Sie innerhalb unseres Liefergebietes (PLZ 44225, 44229, 44263, 44265, 44267, 44269) wohnen, können wir Ihnen von Mo – Fr eine kostenfreie Lieferung anbieten.
Für die Einlösung eines eRezepts stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: In den Apps „Das eRezept“ und „gesund.de“ können Sie über den NFC-Chip Ihres Smartphones die Rezepte auf Ihrer Gesundheitskarte direkt einlesen und an uns übermitteln. Entsprechende Anleitungen finden Sie direkt in den jeweiligen Apps. Weiterhin besteht die Möglichkeit, uns ein Foto Ihres Papierrezepts per Upload über unsere Homepage oder per E-Mail zu übermitteln. Bitte denken Sie bei Papierrezepten daran, uns bei Abholung das Original vorzulegen.
Neben der üblichen Beratung bei Kauf von verschreibungsfreien Medikamenten oder bei Einlösung ihrer Rezepte können wir Ihnen einmal pro Jahr eine sogenannte Medikationsanalyse anbieten. Hier schauen wir uns Ihre gesamte Medikation im Detail an. Die Kosten hierfür werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Sie können bei uns bar oder bargeldlos mit Girocard, Master- und Visacard, VPAY, Google Pay, Apple Pay bezahlen. Lediglich Zahlungen mit American Express sind nicht möglich.
Ja, wir können bei uns vor Ort Ihren Blutdruck messen.
Nein, wenden Sie sich hierzu bitte an ein Sanitätshaus.
Wir sind bemüht, Ihr Rezepturarzneimittel so schnell wie möglich herzustellen. Dennoch kann dies aufgrund von Personalknappheit einige Tage in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen bei Einlösung des Rezepts uns Ihre Kontaktdaten mitzuteilen, sodass wir Sie erreichen können, sobald das Rezepturarzneimittel abholbereit ist.
Sofern Sie als Kunde bei uns gespeichert sind, können wir Ihnen den entsprechenden Ausdruck direkt per E-Mail zusenden. Füllen Sie hierzu einfach unser Formular aus.
| Das liegt an sogenannten Rabattverträgen, die Krankenkassen mit den Herstellern vereinbaren. Demnach sind für alle Versicherten einer Krankenkasse die Präparate der Hersteller bevorzugt abzugeben, mit denen ein solcher Rabattvertrag geschlossen wurde. Hiervon kann nur in Ausnahmefällen wie etwa Nichtlieferbarkeit des rabattierten Medikaments abgewichen werden. |
Sie können – in Rücksprache mit Ihrem Arzt – ein sogenanntes „Aut-idem“ Kreuz setzen lassen. Dies bedeutet, dass der Austausch durch einen anderen Hersteller seitens des Arztes ausgeschlossen wird. Beachten Sie, dass in diesem Fall eine höhere Zuzahlung fällig werden kann, da Ihr Arzneimittel möglichweise nicht in den Rabattvertrag ihrer Krankenkasse fällt. Im Fall von patentgeschützten Wirkstoffen besteht außerdem die Möglichkeit, dass Sie ein aus einem anderen EU-Staat importiertes Arzneimittel (sogenannter Parallelimport) erhalten. Ein Anspruch auf das Medikament des Originalherstellers besteht nicht.
Liegt der Abgabepreis eines Arzneimittels unter einem bestimmten Betrag, kann es sein, dass Sie für dieses Arzneimittel nichts zuzahlen müssen. Generell keine Zuzahlung leisten müssen Kinder unter 18 und Personen, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind. Ist ein zuzahlungsfreies Arzneimittel in Ihrem Rabattvertrag, wählen wir gerne dieses für Sie aus.
Nein, aktuell bieten wir keine Impfungen an.